Allgemeine Geschäftsbedingungen

BöhmeZeitung - Mundschenk Nachrichtengesellschaft mbH & Co. KG


Teil I: Für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
1. Begriffsbestimmungen

Anzeigenauftrag ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Auftraggebers (z.B. Agenturen) in einer (digitalen) Druckschrift (E-Paper).

Beilagenauftrag ist der Vertrag über die kostenpflichtige Beifügung einer bestimmten Anzahl von Fremddrucksachen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Auftraggebers in einer (digitalen) Druckschrift (E-Paper).

Abschlüsse sind Rahmenverträge, die den Auftraggeber zur Abnahme von Anzeigenraum oder einer bestimmten Anzahl in Größe und Inhalt gleichbleibender Anzeigen im vereinbarten Umfange und den Verlag zur Gewährung des sich aus dem Tarif ergebenden Rabattsatzes verpflichten.

2. Rahmenverträge und Daueraufträge
3. Erfüllung und Nichterfüllung von Aufträgen

Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Rückerstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

4. Besondere Anzeigenformen

Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen.

Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von dem Verlag mit dem Wort „Anzeige" deutlich kenntlich gemacht.

5. Urheberrecht und Gestaltung

Alle Rechte an dem vom Verlag gestalteten Anzeigenmotiv stehen diesem zu. Eine Weiterverwertung des Anzeigenmotivs in anderen Publikationen, Prospekten, Internet u.ä. ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Verlages gestattet.

Für eine Anzeigenerstellung durch unsere Grafikabteilung erheben wir eine zusätzliche Pauschale von 10,00 €.

Bei der Errechnung der Abnahmemenge werden Text-Millimeterzeilen in gleicher Weise wie Anzeigenmillimeter einbezogen.

6. Platzierung und Ablehnungsrecht

Für die Aufnahme von Anzeigen und Beilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat.

6.1 Ablehnungsrecht für Anzeigen

Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Dies gilt auch dann, wenn Aufträge in Unkenntnis des Inhalts bestätigt wurden.

Anzeigen und Beilagen können zurückgewiesen werden, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen des Verlages gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für solche Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben wurden.

6.2 Ablehnungsrecht für Beilagen

Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Druckschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.

Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

7. Druckunterlagen und Qualität

Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Sind Mängel der gelieferten Druckunterlagen nicht sofort, sondern erst beim Druckvorgang erkennbar, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.

8. Probeabzüge

Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

9. Preisberechnung

Sind keine bestimmten Größenvorschriften gegeben, so wird die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt.

10. Mängelrechte

Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.

Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.

11. Telefonische Auftragserteilung

Im Falle telefonischer Auftragserteilung besteht kein Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatzanzeige, es sei denn, der Zweck der Anzeige wurde durch unleserlichen Abdruck beeinträchtigt. Im Übrigen gilt Ziffer 12 dieser Geschäftsbedingungen.

12. Schadenersatz und Haftung

12.1 Allgemeine Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt.

Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen.

12.2 Haftung gegenüber Kaufleuten

Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Entgeltes beschränkt.

12.3 Vermittlungstätigkeit

In Fällen, in denen der Verlag die Vermittlung oder Weitergabe von Aufträgen an andere Auftragnehmer übernimmt, ohne hierfür von Dritten eine Vermittlungsgebühr zu erhalten, entfällt jede Haftung des Verlages. Dies gilt, ohne dass der Verlag den Auftraggeber von der Tatsache, dass er keine Vermittlungsgebühr erhält, unterrichtet.

13. Beilagenverteilung

Werden Beilagen in einer anderen als der gewünschten Ausgabe verteilt, leistet der Verlag Schadenersatz bis zur Höhe der üblichen Herstellungskosten dieser Beilagen, falls die Verteilung für den Auftraggeber ohne Interesse war.

14. Reklamationen und Kontrollpflicht

Der Auftraggeber hat den richtigen Abdruck seiner Anzeige sofort bei Erscheinen zu überprüfen. Der Verlag erkennt Zahlungsminderung oder Ersatzansprüche nicht an, wenn bei Wiederholungen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass nach der ersten Veröffentlichung eine sofortige Richtigstellung seitens des Auftraggebers erfolgt ist.

Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden.

15. Zahlungsbedingungen

Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Empfang beim Verlag eintreffend zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Falle eine andere Zahlungsfrist schriftlich vom Verlag bestätigt wurde.

Die Frist des Zahlungsverzuges beginnt mit dem 14. Tage nach Rechnungsdatum.

Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen.

16. Konkurs und Vergleichsverfahren

Bei Konkursen und gerichtlichen Vergleichsverfahren werden Anzeigenrahmenverträge hinfällig, sofern sie nicht erfüllt sind; gewährte Rabatte werden dann vom Verlag zurückgefordert. Die Rahmenverträge enden dann jeweils mit der Eröffnung des gerichtlichen Verfahrens.

17. Vorauszahlung bei wichtigem Grund

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen.

18. Anzeigenbelege

Anzeigenbelege stellt der Verlag elektronisch über das Internet zur Verfügung.

19. Änderungskosten und Druckvorlagen

Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und zur Lieferung bestellter Druckstöcke, Druckvorlagen und Zeichnungen hat der Auftraggeber zu bezahlen.

Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Erscheinen der Anzeige.

20. Auflagenminderung

Aus einer Auflagenminderung kann nur dann ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise zugesicherte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht zugesichert ist – die durchschnittliche verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres um mehr als 20 % unterschritten wird.

Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

21. Ziffernanzeigen

Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Er übernimmt darüber hinaus keine Haftung.

Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vom Verlag geöffnet und vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.

22. Werbeagenturen und Werbungsmittler

22.1 Provisionsgewährung

Der Verlag gewährt Werbeagenturen und Werbungsmittlern die handelsübliche Provision, sofern diese Mittler:

22.2 Verpflichtungen der Mittler

Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Auf Eigenanzeigen hat der Werbungsmittler keinen Provisionsanspruch.

23. Lokale Anzeigenpreise

Anzeigen- und Beilagenaufträge von Inserenten aus dem Verbreitungsgebiet werden zu dem ermäßigten Grundpreis berechnet. Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler erfolgt die Annahme und Berechnung zu den jeweiligen Grundpreisen.

24. Freistellung von Drittansprüchen

Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausübung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu.

25. Preisänderungen

Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen sofort in Kraft. Für laufende Aufträge und Abschlüsse kann eine Übergangsregelung getroffen werden. Im Übrigen gelten die Ausführungen der Ziffer 6.

26. Vorrang der Geschäftsbedingungen

Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von diesen Geschäftsbedingungen ab, so gelten diese Geschäftsbedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag widerspricht.

27. Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt und Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen. Für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig erschienene Anzeigen und Beilagen wird kein Schadenersatz geleistet.

28. Datenschutz

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die von ihm dem Verlag bei der Auftragserteilung oder im späteren Verlauf der Geschäftsbeziehungen angegebenen personenbezogenen Daten vom Verlag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), verarbeitet werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Teil II: Für Abonnements
1. Erscheinungsweise und Preise

Die BöhmeZeitung erscheint werktäglich.

Aktuelle Preise:

Der Bezugspreis schließt 7 % Mehrwertsteuer ein.

2. Fälligkeit und Zahlungsweise

Die Bezugsgebühren sind fällig ab Erhalt der ersten Ausgabe bzw. ab Zugang zu unseren digitalen Produkten (E-Paper).

Lastschriftverfahren werden über den Zahlungsanbieter Adyen NV abgewickelt.

3. Preisänderungen

Sollte nach Vertragsabschluss eine Änderung im Bezugspreis eintreten, so wird der dann gültige Bezugspreis anerkannt. Bezugspreisänderungen werden durch einen entsprechenden Hinweis im redaktionellen Teil der Zeitung angekündigt.

4. Kündigung

Abbestellungen können bei unbefristeten Abonnements bis 1 Tag vor Erneuerung der Abrechnungsperiode schriftlich oder im Kundenportal erfolgen.

5. Probeabonnements

Die Mundschenk Nachrichtengesellschaft mbH & Co. KG behält sich das Recht vor, Bestellungen einer zweiwöchigen Probe von Kunden, die das Angebot bereits im letzten halben Jahr wahrgenommen haben, ohne Kommentar abzulehnen.

6. E-Paper Nutzung

Die Nutzung des E-Papers beschränkt sich auf 3 Geräte pro Haushalt.

7. Lieferunterbrechung

Bei Nichtbelieferung im Fall höherer Gewalt, bei Störungen des Betriebsfriedens oder Arbeitskampf (Streik, Aussperrung) bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

8. Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.


Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt der Sitz des Verlages als ausdrücklich vereinbart, soweit gesetzlich zulässig. Für Verbraucher gilt der Gerichtsstand nur, wenn sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


Verlagsanschrift

BöhmeZeitung
Mundschenk Nachrichtengesellschaft mbH & Co. KG
Kirchstraße 4
29614 Soltau

Handelsregister: Lüneburg HRA 201642
Sitz der Gesellschaft: Soltau
Geschäftsführer: Dr. Martin Mundschenk
Steuer-Nr.: 41/219/02334
Ust-IdNr.: DE284004316